Katzenpension Samtpfötchen-Hotel


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AGB´s

AGB´s Impressum

Inh. Maria Olzewski
Eugen-Richter-Str.36, 58089 Hagen
Mobil: 0 177 / 232 88 98
Email: buero@samtpfoetchen-hotel.de
Web: www.samtpfoetchen-hotel.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Aufnahmebedingungen
für die Unterbringung von Tieren in der Katzenpension Samtpfoetchen-Hotel

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1. Der/Die Auftraggeber/in erklärt, dass das in Pension gebrachte Tier in seinem Eigentum
steht, bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt. Der Personalausweis ist vorzulegen.

2. Anmeldung und Bestätigung
Die Zeit der Buchung eines Aufenthaltes in der Pension ist für Sie verbindlich. Mit Ihrer Unterschrift
bestätigen Sie Ihre Buchung und erklären sich mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden. Für
Bestandskunden ist eine telefonische Buchung ebenfalls verbindlich.

3. Vertragszeit / Zahlungen
Die Vertragszeit zählt vom Tage, an dem das Tier gebracht wird bis einschließlich des Tages, an
dem es abgeholt wird (siehe Buchung). Wird eine Reservierung kurzfristig abgesagt, so treten die
Reservierungs- bzw. Stornokosten in Kraft, d.h.:

6.-1. Tag vor Buchungsantritt = 80%
7.-14. Tag vor Buchungsantritt = 60%
13.-20. Tag vor Buchungsantritt = 50%
bis 21 Tage vor Buchungsantritt = Kostenlos !

Bei Anreise der Katze werden 50% des Gesamtbetrages fällig, der Restbetrag wird bei Abreise erhoben.
Wir akzeptieren ausschließlich Barzahlung.

4. Für den Fall, dass der/die Eigentümer/in / Auftraggeber/in das in Pension gebrachte Tier nicht
vereinbarungs- bzw. fristgemäß abholt, erklärt er bereits jetzt, dass er nach Ablauf der o.g. Fristen
die Tierpension bemächtigt, das Tier in seinem Namen zu veräußern, dem Tierheim zu übergeben,
bzw. es in gute Hände zu vermitteln.

5. Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung.

6. Kann das Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist der Tierpension dies
unverzüglich anzuzeigen. Bei vorzeitigem abholen, behalten wir uns vor den gesamten
Buchungszeitraum in Rechnung zu stellen.

7. Pensionsbeginn und Pensionsende
Die Abgabe und das Abholen der Tiere erfolgt zu den im Antrag vermerkten Terminen. Die
Uhrzeiten sind mit dem Betreiber kurzfristig (2 -3 Tage vor dem Datum) telefonisch abzustimmen.

8. Der Eigentümer haftet für jeglichen durch sein Tier während dessen Aufenthaltes in der Tierpension
verursachten Personen- und Sachschäden in vollem Umfang.

9. Wir bitten um Ihr Verständnis, das wir nur kastrierte Kater und Kätzinnen bei uns aufnehmen.

10. Der/Die Auftraggeber/in erklärt nach bestem Wissen, dass das eingebrachte Tier gesund und frei von
Seuchen ist. Der gültige Impfpass ist vorzulegen. Die Impfungen müßen mindestens 4 Wochen alt
und dürfen nicht älter als 1 Jahr sein. Zusätzlich ist 4 Wochen vor Pensionsantritt der Katze ein
Flohhalsband anzulegen.

11. Eine Haftung bei Erkrankung des Tieres während dessen Aufenthaltes in der
Tierpension übernimmt die Pension nicht. Eine Haftung für Schäden am Tier wird
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des
Inhabers oder eines Mitarbeiters der Tierpension verursacht wurde.

12. Für Tiere, die in der Pension erkranken und tierärztliche Versorgung bedürfen, trägt der/die
Eigentümer/in die vollen Gebühren für Tierarzt, Medikamente usw.

13. Der/Die Auftraggeber/in versichert, dass ...

... die Katze, soweit sie ein Freigänger ist, gegen Tollwut geimpft ist. Die Impfung muß mindestens 4
Wochen alt und darf nicht älter als ein Jahr sein.

... die Katze gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche geimpft ist, jede Impfung mindestens 4
Wochen alt und nicht älter als ein Jahr ist.

Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die wegen eines Verstoßes gegen diese Impfpflicht entstehen.

14. Chronische Krankheiten sind der Pension vor Pensionsbeginn mitzuteilen. Eine Haftung für
weitergehende Gesundheitsschäden aufgrund einer vorher nicht genannten chronischen Erkrankung
wird ausgeschlossen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Pension über
Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit bzw. Stressanfälligkeit seines Tieres vor
Beginn des Pensionsaufenthaltes zu informieren.

15. Sollte eine Wurmkur für Spul- und Bandwürmer bei Pensionsbeginn länger als 3 Monate
nicht mehr durchgeführt worden sein, wird dies vom Pensionsinhaber kostenpflichtig nachgeholt.

16. Die Tierpension übernimmt keine Haftung für etwaige Verletzungen oder den Verlust des Tieres, es
sei denn, der Tierpension fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Verletzungen sind
unmittelbar bei Abholung des Tieres der Pension anzuzeigen. Spätere Anzeigen einer Verletzung
werden nicht anerkannt und lösen unter keinen Umständen eine Schadenersatzpflicht aus.

17. Für mitgebrachte Sachen übernimmt die Pension keine Haftung.

18. Datenschutz
Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten des Kunden unterliegen der
Datenschutzregelung und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.

19. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen.

20. Kenntnisnahme
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde, die vorliegende AGB erhalten und zur Kenntnis
genommen zu haben.


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